Produkte aus Kunststoff. Für den Erfolg Ihres Unternehmens.
50 x Quadranten - Arti
Artikelnr.: 1032.50
(derzeit in blau und orange/rot zu kaufen)
...ist ein spezieler Einwegartikulator für Teilabformungen. Es ermöglicht die zeitsparende, kostengünstige und präzise Herstellung von einseitigen Sägemodellen. Auch super für schnell angefertigte Kontrollmodelle, die man gerne in einzelne Segmente sägen möchte.
- Sofortiges, direktes ausgießen
- Keine Pins
- Kein Kleber
- Kein trimmen des Modells
- Inkl. Retentions-Stecker
- Stabiles, verwindungsfreies Clip-System mit straffer Führung
- wiederverwendbar
Lieferumfang:
50 x Quadranten-Artikulator (bestehend aus Ober- u. Unterteil)
!! Die gewünschte Farbe beim Bestellprozess ins Notizfeld eintragen !!
Zuzüglich Porto und Verpackung.
AGB
§ 1 Allgemeines - Geltung der Bedingungen
Im Folgend genannte AGB gelten für Lieferungen, Leistungen und Angebote der DensStore UG haftungsbeschränkt (nachfolgend „Verkäufer“ genannt). Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Durch die Nutzung von densstore.de bzw. das Aufgeben einer Bestellung erklären Sie sich mit den hierin genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („die Geschäftsbedingungen“) einverstanden.
Der Verkäufer tätigt Geschäfte ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 Abs.1 BGB (nachfolgend „Käufer“ genannt). Ein Kaufinteressent, der nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sondern Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, hat dies dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Eine mündliche Bestellung ist nicht möglich.
(2) Der Verkäufer behält sich vor, eine Bonitätsprüfung des Käufers vorzunehmen. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Prüfung ist der Verkäufer berechtigt, Änderungen der Lieferbedingungen oder des Zahlungsziels und der Zahlungsart vorzunehmen. Bei negativer Bonitätsbewertung ist der Verkäufer auch berechtigt, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag schadensersatzfrei zurückzutreten.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(4) Angaben aus Prospekten, Preislisten oder dem Angebot sind nicht rechtsverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden.
(5) Die Angestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
(6) Der Käufer ist an seine Bestellung (Vertragsangebot des Käufers) 14 Werktage gebunden. Eine Annahme der Bestellung kann von dem Verkäufer entweder durch schriftliche Bestätigung oder Auslieferung der Ware angenommen werden.
(7) Der Vertragsschluss steht seitens des Verkäufers unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung. Leistungsstörungen sind dem Käufer in angemessener Zeit mitzuteilen.
§ 3 Preise, Versandkosten
(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Hiernach gelten die Preise zum Zeitpunkt der Warenauslieferung. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten. Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers zu dessen Lasten und Kosten versichert. Anker, Geschiebe und Riegel, Gold und Lote werden grundsätzlich per Einschreiben oder Wertpaket zu Lasten und Kosten des Käufers versandt.
(3) Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Aus- und Einbauarbeiten werden, neben den Materialkosten, separat nach Zeitaufwand berechnet.
(4) Bei einer wesentlichen Änderung der auftragsbezogenen Personal- und Materialkosten nach Vertragsabschluß ist der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Der Verkäufer hat nach Aufforderung durch den Käufer die Preiserhöhung nachzuweisen. Bei einer Preiserhöhung von über 10% des Nettobetrages ist der Käufer binnen 10 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Ab einem Auftragswert von € 400,– (netto) erfolgt die Lieferung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Bei einem geringeren Auftragswert und bei Lieferungen ins Ausland werden die angefallenen Versandkosten (Verpackung, Transport, Zollformalitäten), mindestens jedoch eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 6,90(netto), berechnet. Bei Aufträgen über Geräte und Einrichtungsgegenstände werden Anlieferung, Montage und Inbetriebsetzung gesondert berechnet.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer innerhalb angemessener Frist benachrichtigt.
(4) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht zumutbar. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
(6) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
(7) Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, auch im Falle des frachtfreien Versandes. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 5 Gewährleistung
(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für mechanische Teile der Produkte ein Jahr, für elektronische Teile sechs Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.
(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn ein Schaden darauf zurückzuführen ist, dass die Ware von dritter Seite bearbeitet oder repariert wurde, die Ware einem anderen als dem vorgesehenen Verwendungszweck zugeführt, die Bedienungsanleitung nicht beachtet wurde oder die allgemein anerkannten Regeln der Technik missachtet wurden.
(3) Der Käufer muss der Kundendienstleitung des Verkäufers Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, entscheidet der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, ob das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt oder von diesem abgeholt wird.
(5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder bei erheblichen Mängeln auch Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(7) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Der Käufer trägt das Risiko, dass die von ihm bestellten Waren für den von ihm beabsichtigten Zweck geeignet und zugelassen sind. Empfehlungen des Verkäufers hierzu sind unverbindlich.
(8) Ein Mangel an einem Teil der Ware führt nicht zu einem Mangel an der gesamten Ware bzw. Lieferung und berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Eine Gewährleistung des Verkäufers für Gebrauchtteile und -geräte sowie für Verschleißteile ist ausgeschlossen.
(9) Für Fremderzeugnisse, die der Verkäufer im Auftrag des Käufers beschafft und geliefert hat, tritt der Verkäufer seine gegenüber dem Fremdhersteller bestehenden Gewährleistungsansprüche hiermit an den Käufer ab. Der Käufer erklärt hiermit die Annahme der Abtretung.
(10) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung (inklusive Nachbestellungen, Ersatzteilbestellungen, Reparaturaufträgen), einschließlich aller Nebengeschäfte, bei Hingabe von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und die Vorbehaltsware, soweit es sich nicht um Verbrauchsgüter handelt, auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen.
(3) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Der Veräußerung stehen Be- und Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung gleich. Sämtliche Forderungen, Ansprüche, Nebenrechte und Sicherheiten aus der künftigen Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) bis zur Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, diese Abtretung seinen Abnehmern gegenüber bekanntzugeben. Der Käufer ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer alle erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer darf mit Dritten keine Abtretungsverbote vereinbaren. Bereits bestehende Abtretungsverbote sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Die Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Käufers entfällt diese Einzugsermächtigung. Der Käufer ist nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen.
(5) Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind, solange diese in unserem Eigentum oder Miteigentum steht, unzulässig. Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich in Textform mitteilen gemäß § 402 BGB. Bei Pfändung hat der Käufer uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung zu übersenden, die den Fortbestand unserer Forderung und unseres Eigentumsvorbehalts an der gepfändeten Sache bestätigt. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten unserer Rechtsverteidigung zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
§ 7 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Zahlt der Käufer binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung, so ist er berechtigt, vom Rechnungsbetrag ein Skonto von 2% abzuziehen. Ein nachträglicher Skontoabzug ist ausgeschlossen. Reparatur- und Serviceleistungen sind sofort mit Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks/Wechsel gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck/Wechsel unwiderruflich gutgeschrieben ist.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe, derzeit von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen oder der Käufer seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
§ 8 Patente und Urheberrechte
(1) Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Verkäufer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist. Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.
(2) An Zeichnungen, Skizzen, Katalogen, Planungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer seine Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand
17.1 Erfüllungsort ist der Sitz von DensStore UG (haftungsbeschränkt).
17.2 Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin
17.3 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
DensStore UG (haftungsbeschränkt)
Rembrandtstraße 8 * 12157 Berlin
Tel. +49 30 629 30 321 * Fax +49 30 856 899 77 39
Sitz: Berlin
Amtsgericht Cahrlottenburg • HRB 225408, USt-ID Nummer DE 339797594
Geschäftsführer: Levent Adiyaman
Stand: 10.03.2021
Lieferbedingungen
Wir versenden mit DHL und Hermes.
Porto und Verpackung: 6,90 €
Abweichende Kosten für internationalen Versand.
Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse:
info@densstore.de
Kein Verkauf an Verbraucher i.S.d. §13 BGB. Verkauf nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen aus der Dentalbranche. Weitere Hinweise in unseren AGB.